Zum Inhalt

AGBs

Einleitung

Unsere AGBs sind der rechtliche Rahmen für alle Geschäfte, Projekte etc mit unseren Kunden. Wir pflegen einen partnerschaftlichen und menschlichen Umgang mit unseren Kunden, der sich auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederfindet, die wir lieber als Kooperationsrahmenvereinbarung sehen. Wir wünschen uns, dass es nicht erst nötig wird, auf dieser Ebene miteinander zu kommunizieren - aber für den Fall der Fälle sollte es eine entsprechende Ordnung geben.

Darum finden Sie im Anschluss die entsprechenden Punkte und Regelungen. Klicken Sie einfach die Überschriften an, um einen Punkt aufzuklappen und mehr zum jeweiligen Thema zu erfahren!

AGBs und Kooperationsrahmenvereinbarung

Stand Juni 2014

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der SeIT Office Solutions GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) kommen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

1.2. Neuen Auftraggebern werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei erstmaliger Auftragserteilung nachweislich zur Kenntnis gebracht: Sie werden vom Auftragnehmer auf die für sie daraus resultierenden Rechte und Pflichten hingewiesen, erhalten wahlweise eine elektronische oder ausgedruckte Kopie der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung und akzeptieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels ihrer (firmenmäßigen) Zeichnung.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und gelten auch dann, wenn nach erfolgter Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber bei zukünftigen Aufträgen, Zusatzvereinbarungen etc nicht erneut ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.4. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, außer wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden und sich widersprechende Bedingungen zuvor im gegenseitigen Einverständnis zu wirksamen Bestimmungen für das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer umformuliert werden.

1.5. Die jeweils gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt am Firmensitz des Auftragnehmers zur jederzeitigen Einsichtnahme offen aus und kann auch im Internet von der Seite http://www.seit-office.at/ abgerufen werden.

1.6. Salvatorische Klausel: Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist und/oder werden sollte, berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung erteilten Aufträge nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung, die ihr in Sinn und wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt ersetzt, worüber der Auftraggeber schriftlich informiert wird. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die ersetzte Bestimmung als Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.

1.7. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftragnehmer die nicht aufgrund der Unwirksamkeit einer Bestimmung erfolgen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: Der Auftragnehmer kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ändern und/oder ergänzen, wovon der Auftraggeber schriftlich informiert wird. Die neue Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ab ihrer Ankündigung im Internet von der Seite http://www.seit-office.at/ abgerufen werden.

1.8. Bei Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht

  • ausschließlich Verbesserungen für den Auftraggeber beinhalten,
  • aufgrund von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen erfolgen,
  • zur Korrektur von inhaltlichen, formalen bzw textlichen Fehlern geschehen oder
  • bloß aufgrund des unwirksam werdens einer Bestimmung erfolgen,

kann der Auftraggeber den Änderungen und/oder Ergänzungen bis zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall kann der Auftraggeber wahlweise das Vertragsverhältnis mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen beenden oder auf seinen Wunsch und mit Einverständnis des Auftragnehmers weiterhin die für ihn bis dahin gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beibehalten. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses befreit den Auftraggeber nicht von zu diesem Zeitpunkt offenen Zahlungen und Zahlungen für Leistungen des Auftragnehmers, deren Auflösung aufgrund technischer Gegebenheiten nicht mit Ende des Vertragsverhältnisses möglich ist - beispielsweise im Bereich des WebHosting.

2. Vertragsverhältnis

2.1. Alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.

2.2. Alle Erklärungen betreffend das Vertragsverhältnis können auf Papier und per Mail an die Vertragspartner gerichtet werden. Die Kontaktdaten und/oder Ansprechpersonen sind von den Vertragspartnern zu Beginn des Vertragsverhältnisses schriftlich bekannt zu geben.

2.3. Der Umfang eines konkreten Auftrags auf Basis dieses Vertragsverhältnisses wird zwischen den Vertragspartnern jeweils anhand der durchzuführenden Arbeiten vereinbart.

2.4. Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, Dritte (Subunternehmen) mit der Erbringung von Teilleistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. In einem solchen Fall entsteht kein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten.

2.5. Je nach Art und Inhalt des vom Auftraggeber erteilten Auftrags kommen die entsprechenden spezifischen Bedingungen für Aufträge im Bereich Sekretariat, IT und Unternehmensberatung zur Anwendung.

2.6. Der Auftragnehmer führt im Rahmen des Vertragsverhältnisses je nach Anforderung Arbeiten direkt vor Ort am Sitz des Auftraggebers (in Abstimmung mit dem Auftraggeber) oder an seinem eigenen Sitz durch. Dritte dürfen Arbeiten am Sitz des Auftraggebers nur wenn unbedingt erforderlich entweder nach vorheriger Information durch den Auftragnehmer und Genehmigung des Auftraggebers oder unter Aufsicht des Auftragnehmers durchführen.

2.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Ende des Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Dritten (Subunternehmen) einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Dritten insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Auftragnehmer angeboten werden.

3. Vertragsdauer und Ablauf

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

3.2. Das Vertragsverhältnis endet automatisch ein Jahr nach Ende des letzten Auftrags, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Auftraggeber erteilt wurde. Die Vertragspartner können im Rahmen ihrer Kooperation auch ohne neuen Auftrag jederzeit vor Ablauf eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus vereinbaren.

3.3. Das Vertragsverhältnis kann dessen ungeachtet aus wichtigen Gründen jederzeit von einem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere

  • die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einen Vertragspartner,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen Vertragspartner,
  • die Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens.

3.4. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgewickelte Aufträge enden mit dem Abschluss des jeweiligen Projekts bzw dem Ablauf der im Rahmen des Auftrags gebuchten Stunden. Fristen für Berichtspflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber beginnen mit dem Zeitpunkt des Auftragsendes zu laufen.

3.5. Die Kündigung von im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Daueraufträgen mit monatlichen Fixstunden oder Pauschalen ist für beide Vertragspartner ohne Vorliegen wichtiger Gründe jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen möglich. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige schriftliche Zugang an den Vertragspartner maßgeblich.

3.6. Die Kündigung von Leistungen des Auftragnehmers, deren Auflösung aufgrund technischer Gegebenheiten nicht jederzeit möglich ist - beispielsweise im Bereich des WebHosting - ist für beide Vertragspartner ohne Vorliegen wichtiger Gründe jeweils zum Ablauf des Leistungszeitraums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig Tagen möglich. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige schriftliche Zugang an den Vertragspartner maßgeblich.

4. Auftragserteilung und Auftragsabwicklung

4.1. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers erhalten hat und dem Auftraggeber eine ebenfalls schriftliche Bestätigung zugesandt hat oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

4.2. Bei Leistungen und Werken die in die Bereiche IT und Unternehmensberatung fallen, oder allgemein bei Vorliegen eines besonders hohen Auftragswerts, behält sich der Auftragnehmer vor, bis zu 30% des Nettoauftragswerts als Anzahlung in Rechnung zu stellen und mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der entsprechenden Zahlung zu beginnen.

4.3. Tritt der Auftraggeber nach erfolgter Annahme eines Auftrags aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, vom Auftrag zurück, gilt ein Schadenersatz in Höhe des für den Auftragnehmer tatsächlich entstandenen Aufwandes, mindestens aber von 30% des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird hierbei ausgeschlossen.

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von einem angenommenen Auftrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teils einer Leistung, einer Lieferung oder eines Werks) zurückzutreten, wenn

  • der Auftraggeber gegen Vereinbarungen im Rahmen des Auftrags oder Bestimmungen des Vertragsverhältnisses verstößt,
  • die Ausführung einer Lieferung bzw der Beginn oder die Weiterführung einer Leistung bzw eines Werks aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat unmöglich, oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
  • Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers auftreten, wie beispielsweise die Uneinbringbarkeit einer offenen Forderung, und dieser auf Begehren des Auftragnehmers keine Vorauszahlung leistet oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt.

4.5. Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen des Auftragnehmers die aus dem Rücktritt von einem Auftrag resultieren, werden bereits erbrachte (Teil-)Leistungen, unabhängig davon ob sie bereits dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden oder nicht, entsprechend dem vom Auftragnehmer gelegten Angebot abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Handelt es sich beim betroffenen Auftrag (teilweise) um eine Lieferung von Gegenständen, steht dem Auftragnehmer alternativ das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen.

5. Pflichten des Auftragnehmers

5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eventuell von ihm beauftragte Dritte (Subunternehmen) nachweislich zur Geheimhaltung gemäß Datenschutzgesetz 2000 idgF und gibt die Verpflichtung dazu vollinhaltlich auch an die von ihm beauftragten Dritten weiter.

5.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, nur Aufträge anzunehmen, für die er über ausreichend Kapazitäten verfügt. Größere Aufträge werden projektorientiert abgewickelt, so dass an definierten Punkten für den Auftraggeber die Möglichkeit besteht, Entscheidungen über offene Fragen und nötige Anpassungen bereits vor dem Entstehen unnötiger Mehrarbeit zu treffen.

5.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von bei ihm auftretenden Umständen, die eine Verzögerung bei der Erfüllung eines Auftrags nach sich ziehen.

5.4. Der Auftragnehmer handelt bei der Durchführung von Aufträgen nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung bzw nach dem Stand der Technik.

5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber, dessen Aufträge mängelfrei auszuführen. Mängelfrei ausgeführt ist ein Auftrag, wenn er alle vertraglich vereinbarten Eigenschaften erfüllt. Die Mängelfreiheit eines Auftrags wird bei größeren Aufträgen durch ein von den Vertragspartnern unterzeichnetes Abnahmeprotokoll dokumentiert.

5.6. Für einen Verzug bei der Lieferung von Gegenständen, Leistungen und Werken an den Auftraggeber der in der Verantwortung des Auftragnehmers liegt, steht dem Auftraggeber für die betroffenen Teile des jeweiligen Auftrags je angefangener Woche des Lieferverzugs eine Entschädigung in Form eines Rechnungsrabatts von 2% des Werts der betroffenen Teile laut Auftragsbestätigung zu. Aus dieser Verantwortung ausgenommen sind insbesondere Elementarereignisse und Verzögerungen durch Dritte, sofern diese nachweislich rechtzeitig vom Auftragnehmer beauftragt wurden.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Geschäfts- bzw Wohnadresse sowie seiner sonstigen Stammdaten bekanntzugeben, soweit die Änderung das Vertragsverhältnis betrifft und für dessen Erfüllung relevant ist. Dies trifft insbesondere auch auf die Änderung von Kontaktpersonen, Kontaktdaten, Bankverbindung und Rechnungsadresse zu.

6.2. Im Sinne der reibungslosen Durchführung von Arbeiten aus dem Vertragsverhältnis an seinem Sitz informiert der Auftraggeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig vor Beginn von Tätigkeiten des Auftragnehmers.

6.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Arbeiten aus dem Vertragsverhältnis an seinem Sitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Durchführung förderliches Arbeiten erlauben und die für die Durchführung der Arbeiten benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen.

6.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung von Arbeiten notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer außerdem von allen Vorgängen und Umständen die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dieser Punkt gilt sinngemäß auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst im Lauf der Durchführung der Arbeiten auftreten bzw bekannt werden.

6.5. Für einen Verzug, der auf die verspätete Bereitstellung von personellen Ressourcen, Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, sowie für daraus resultierende eventuelle Rechtsfolgen trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

6.6. Alle Kosten die dem Auftragnehmer aufgrund der verspäteten Bereitstellung von personellen Ressourcen, Unterlagen oder Informationen oder der kurzfristigen Änderung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber entstehen (Wegzeiten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw Dritter, Fahrtkosten etc) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

7. Spezifische Bedingungen Sekretariat

7.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Informationen, Unterlagen, Dokumente und Vollmachten zur Verfügung, die für die Abwicklung von Arbeiten im Rahmen eines Auftrags nötig sind.

7.2. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass der Auftragnehmer im Rahmen von Aufträgen in seinem Namen und gegebenenfalls auch auf seine Rechung gegenüber Dritten - insbesondere Klienten, Kunden, Ämtern, Förderstellen etc - tätig wird.

7.3. Soweit die Erstellung und/oder Übersetzung von Dokumenten in andere als den vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung laut seiner Leistungsbeschreibung von ihm selbst angebotenen Sprachen erforderlich ist, erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass der Auftragnehmer die Erstellung und/oder Übersetzung von qualifizierten Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durchführen lässt. Bei Bedarf sorgt der Auftragnehmer auch für eine Beglaubigung der erstellen und/oder übersetzten Dokumente im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

8. Spezifische Bedingungen IT

8.1. Für vom Auftragnehmer selbst entwickelte Software, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, gilt die Lizenzierung im Zweifelsfall je nach Art der Software für einen Arbeitsplatz bzw einen Zugriff auf die Software zur selben Zeit. Die Erstellung einer Sicherungskopie des Datenträgers der originalen, vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ausgelieferten, Software ist zulässig.

8.2. Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers entwickelte Software werden die Art und Gültigkeit der Lizenzierung sowie weitere eventuelle Regeln für den Umgang mit der Software im zugehörigen Auftrag festgelegt. Der Auftragnehmer hält auch nach Abschluss des Auftrags für zumindest zwei Jahre eine Sicherungskopie der Software im Zustand nach der Auslieferung bzw der letzten Aktualisierung für den Auftraggeber zur Verfügung.

8.3. Der Auftragnehmer kann Dritte damit beauftragen, auf ihren Servern Dienste des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen.

8.4. Der Auftragnehmer übernimmt für die auf seinen oder vom ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Servern zur Verfügung gestellte Dienste (WebHosting und Software as a Service - SaaS) keine Haftung für den Inhalt der über diese zugänglichen Daten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung dieser Dienste die einschlägigen Rechtsvorschriften, internationalen Normen und guten Sitten einzuhalten. Eine Haftung des Auftragsnehmers für aus einer Verletzung dieser Pflicht resultierende Ansprüche wird einvernehmlich ausgeschlossen und hält der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesbezüglichen berechtigten Forderungen Dritter schadlos.

8.5. Der Auftragnehmer bzw von ihm beauftragte Dritte betreiben die Server auf denen Dienste für den Auftraggeber zur Verfügung gestellten werden mit größtmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer kann keine Haftung dafür übernehmen, dass die dafür nötigen Server ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

8.6. Für Schäden resultierend aus Netzausfällen und anderen technischen Gebrechen am Weg zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht keine Ersatzpflicht des Auftragnehmers, da diese nicht vorhersehbar sind und nicht in die Verantwortung des Auftragnehmers fallen.

8.7. Nötige Wartungs- und Verbesserungsarbeiten an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Diensten, die zu einer kurzzeitigen Nichtverfügbarkeit dieser Dienste führen, werden dem Auftraggeber möglichst frühzeitig bekannt gegeben, damit er sich darauf einstellen kann. Diese begründen keine Ersatzpflicht des Auftragnehmers, da es sich dabei um nötige und technisch übliche Verbesserungs- und Fehlerbeseitigungsmaßnahmen handelt.

8.8. Es besteht keine Ersatzpflicht des Auftragnehmers für Ausfälle an den von ihm zur Verfügung gestellten Diensten außerhalb von Wartungs- und Verbesserungsarbeiten, solange die Verfügbarkeit über ein Jahr betrachtet insgesamt mehr als 97% beträgt und damit technischen Standards entspricht. Sollte die Verfügbarkeit den technischen Standards einmal nicht entsprechen, hat der Auftraggeber Anspruch auf aliquoten Ersatz in Bezug auf das von ihm zu zahlende periodische Entgelt für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienste.

8.9. Rein im Rahmen von Aufträgen bietet der Auftragnehmer die Abwicklung von Registrierung, Transfer, Eigentümerwechsel und Löschung von Domain-Namen (Top Level Domains bzw TLDs) unter folgenden Rahmenbedingungen an, die von den Vertragspartnern einvernehmlich akzeptiert werden:

  • Domains können ausschließlich auf (physische) Personen oder (im Firmenbuch registrierte) Unternehmen (GmbH, OEG etc) registriert werden.
  • Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Dokumente und Vollmachten zur Verfügung, die für die Abwicklung der Arbeiten nötig sind.
  • Es besteht keine Haftung des Auftragnehmers für Marken- oder andere Rechtsverletzungen von Domains.
  • TLDs werden von autorisierten Vergabestellen (NIC) delegiert, die in keiner Rechtsbeziehung zum Auftragnehmer stehen.
  • Stammdaten und Dokumente, die für die Registrierung, den Transfer, einen Eigentümerwechsel und die Löschung von Domains nötig sind, müssen unabhängig von den Datenschutzbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls an die zuständige Vergabestelle weitergegeben werden.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, wenn "Such-Server" für Domain-Namen suggerieren, dass eine TLD noch frei sein soll, sich dies dann aber bei einer versuchten Registrierung als falsch herausstellt.

8.10. Rein im Rahmen von Aufträgen bietet der Auftragnehmer auch WebHosting-Accounts unter folgenden Rahmenbedingungen an, die von den Vertragspartnern einvernehmlich akzeptiert werden:

  • Jedem WebHosting-Account muss zumindest ein Domain-Name zugeordnet sein. Dieser wird im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber genannt und vom Auftragnehmer registriert bzw transferiert.
  • Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Dokumente und Vollmachten zur Verfügung, die für die Abwicklung der Arbeiten nötig sind.
  • Jeder WebHosting-Account beinhaltet die Möglichkeit zur Einrichtung von Mail-Adressen die zu einem dem Account zugeordneten Domain-Namen gehören. Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für die Nutzung dieser Mail-Adressen, insbesondere die Einhaltung geltender rechtlicher Normen.

8.11. Verstößt der Auftraggeber bei der Nutzung von Diensten des Auftragnehmers wiederholt gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung, oder wird der Account missbräuchlich verwendet, insbesondere durch Versenden ungebetener Werbung, "Spamming" (aggressives Direct-Mailing per Mail), Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigung oder Schädigung anderer Internet-Nutzer, kann der Auftragnehmer den Zugang zum Account ohne Vorankündigung sperren und entstandene Aufwände nach den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnen. Dies befreit den Auftraggeber nicht von etwaigen bestehenden Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber wird von einer derartigen Sperre sowie etwaigen Bedingungen zur Aufhebung der Sperre umgehend informiert.

8.12. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, gesetzeswidrige und anstößige Daten aus den von ihm zur Verfügung gestellten Diensten (und somit aus dem Internet) zu entfernen, zur Unterbindung weiteren Missbrauchs den Zugang zum Account zu sperren und entstandene Aufwände nach den jeweils gültigen Stundensätzen zu verrechnen. Dies befreit den Auftraggeber nicht von etwaigen bestehenden Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber wird von einer derartigen Sperre sowie etwaigen Bedingungen zur Aufhebung der Sperre umgehend informiert.

9. Spezifische Bedingungen Unternehmensberatung

9.1. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern bedingt, dass der Auftragnehmer vom Auftraggeber über zuvor durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird, um seine Tätigkeit mit der seiner Kolleginnen und Kollegen abstimmen zu können.

9.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen aus einem Auftrag im Rahmen des Vertragsverhältnisses bei Bedarf durch spezialisierte Kolleginnen und Kollegen - Personen und/oder Unternehmen - durchführen zu lassen die nicht in seinem Unternehmen tätig sind, um die bestmögliche Qualität der Beratung für den Auftraggeber sicherzustellen. Die Mitarbeit dieser Kolleginnen und Kollegen ist vor Beginn deren Tätigkeit schriftlich zwischen den Vertragspartnern festzuhalten und samt der von diesen erbrachten Leistungen zu vereinbaren.

9.3. Der Auftragnehmer erstattet über die von ihm und dem von ihm beauftragten Dritten durchgeführten Arbeiten schriftlich Bericht.

9.4. Die Vertragspartner stimmen überein, dass je nach Umfang des jeweiligen Auftrags eine einmalige bzw laufende monatliche Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Berichterstattung kann formlos erfolgen, zur entsprechenden Dokumentation der Arbeiten allerdings stets schriftlich.

9.5. Der Auftraggeber erhält einen schriftlichen Schlussbericht der durchgeführten Arbeiten in angemessener Zeit (längstens vier Wochen) nach Abschluss des jeweiligen Auftrags.

10. Honorar und Verrechnung

10.1. Der Auftragnehmer hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

10.2. Alle vom Auftragnehmer - insbesondere auf seiner Webseite, in Katalogen, in Angeboten, auf Rechnungen - angeführten Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - als Netto-Preise, die gesetzliche Umsatzsteuer wird bei der Abrechnung gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

10.3. Die vom Auftragnehmer angeführten Preise gelten vorbehaltlich eventueller Druck- und Satzfehler und enthalten nicht die Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (z.B. Telefonkosten), Kosten für Hard- und Software sowie etwaige andere Kosten von Dritten, die von diesen Dritten für die Nutzung von Diensten des Auftragnehmers an den Auftraggeber verrechnet werden.

10.4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes im Angebot für den jeweiligen Auftrag festgehalten oder anderweitig vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer geltenden Preisen für die im Rahmen des Auftrags gebuchten Leistungen des Auftragnehmers.

10.5. Für die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers verbindlich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung des jeweiligen Auftrags angeführten Preise. Erhebt der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen schriftlich Einspruch gegen die dort angeführten Preise, gelten sie als einvernehmlich vereinbart.

10.6. Die kleinste Abrechnungseinheit für Leistungen, deren Verrechnung aufgrund geleisteter Stunden durchgeführt wird, ist fünfzehn Minuten. Vom Auftragnehmer geleistete Zeiten werden kaufmännisch auf die nächste Viertelstunde gerundet und dem Auftraggeber auf dessen Wunsch als Beilage zur Abrechnung beigelegt.

10.7. Die Abrechnung des Honorars für einen Auftrag erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Auftrags. Aufgrund vereinbarter Berichtspflichten erstellte Schlussberichte werden dem Auftraggeber unabhängig von der Frist für die Ablieferung des Berichts erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars ausgehändigt.

10.8. Das Honorar für im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgeschlossene Daueraufträge mit monatlichen Fixstunden oder Pauschalen wird entsprechend der dem jeweiligen Auftrag zugrundeliegenden Periode jeweils im Nachhinein abgerechnet. Angefallene Zeiten die nicht im Dauerauftrag fix enthalten sind werden unabhängig von den im Dauerauftrag vereinbarten Preisen zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisen für die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

10.9. Das Honorar für Leistungen des Auftragnehmers, deren Auflösung aufgrund technischer Gegebenheiten nicht jederzeit möglich ist - beispielsweise im Bereich des WebHosting - wird entsprechend der zugrundeliegenden Periode jeweils im Vorhinein nach Ablauf der Kündigungsfrist für die nächste Periode und vor Erbringung der Leistung für die nächste Periode verrechnet.

10.10. Der Auftragnehmer behält sich vor, die der Abrechnung von Daueraufträgen bzw langfristigen Leistungen zugrunde liegenden Preise einmal jährlich per 1.April um die Änderung des harmonisierten Verbraucherpreisindex 2010 zum Vorjahr - gemäß Veröffentlichung der Statistik Austria - nach oben oder nach unten anzupassen. Sofern der Auftragnehmer davon in einem Jahr keinen Gebrauch gemacht hat, kann er eine entsprechende Gesamtanpassung unter Einhaltung des Stichtags für eine Preisanpassung bis zu drei Jahre im Nachhinein vornehmen.

10.11. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen des Auftragnehmers auf elektronischem Weg in einer geeigneten, nicht veränderbaren, den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechenden, Form zu erhalten.

10.12. Sämtliche Rechnungen sind, sofern die Vertragspartner nicht schriftlich eine andere Vereinbarung treffen, innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Etwaige Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10.13. Sämtliche gelieferten Waren, erbrachten Leistungen und erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers.

10.14. Die Einhaltung der Zahlungsfristen ist wesentliche Bindung für die Durchführung von Leistungen durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, vertragliche Leistungen - zu liefernde Waren, Leistungen und Werke - so lange auszusetzen, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist, was den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.

10.15. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen und darüber hinaus etwaige Mahn-, Rechtsanwalts- und Inkassospesen dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen.

10.16. Die Vertragspartner vereinbaren einvernehmlich den Ausschluss sowohl der Gegenverrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers als auch die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund von behaupteten, aber nicht offenkundig ersichtlichen Mängeln.

11. Sicherung der Unabhängigkeit

11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

11.2. Die Vertragspartner sind grundsätzlich selbständige Unternehmen bzw Unternehmer, die zur Erfüllung von Aufträgen im Rahmen des Vertragsverhältnisses eine Kooperation eingehen. Diese Kooperation endet mit Ende des Vertragsverhältnisses automatisch.

11.3. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeiten grundsätzlich weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist zur Erbringung seiner Leistungen an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

11.4. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind um die Gefährdung der Unabhängigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Vertragspartners und beauftragter Dritter zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote eines Vertragspartners auf Anstellung bzw die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen aufgrund des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Zugangskennungen und/oder Passwörter geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für Schäden die einem Vertragspartner oder Dritten durch mangelhafte Geheimhaltung derselben entstehen haftet der verantwortliche Vertragspartner.

12.2. Die Vertragspartner verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Vertragspartner. Für Schäden die einem Vertragspartner oder Dritten durch mangelhafte Geheimhaltung derselben entstehen haftet der verantwortliche Vertragspartner.

12.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über den gesamten Inhalt eines Auftrages sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags bekannt werden, insbesondere auch über die Daten von Klienten und Kunden des Auftraggebers, Stillschweigen zu bewahren.

12.4. Der Auftragnehmer ist von seiner Schweigepflicht gegenüber Dritten (Subunternehmen) denen er sich zur Auftragserfüllung bedient entbunden, nachdem er die Schweigepflicht nachweislich vollständig auf diese überbunden hat. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße dieser Dritten gegen den Datenschutz, soweit er diese nachweislich im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 idgF dazu verpflichtet hat. Alle Ansprüche die aus Verletzungen des Datenschutzes durch Dritte entstehen werden vom Auftragnehmer vollinhaltlich an den Auftraggeber abgetreten.

12.5. Die Schweigepflicht gilt sowohl für die Vertragspartner als auch vom Auftragnehmer beauftragte Dritte unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausgenommen von der Schweigepflicht sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

12.6. Der Auftraggeber erklärt seine Zustimmung, dass der Auftragnehmer seine Stammdaten - das sind insbesondere Firma bzw Name, akad. Grad, Geburts- bzw Gründungsdatum, Adresse, Mail-Adresse, Branche bzw Berufsbezeichnung, Anfrage- und Auftragsdaten, Bankverbindung, Rechnungsinformationen, Zahlungsmodalitäten und -eingänge - automationsunterstützt verarbeitet und speichert.

12.7. Stammdaten des Auftraggebers werden an Dritte nur - im kleinsten nötigen Ausmaß - weitergegeben, wenn dies für die Erfüllung eines Auftrags im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ausgenommen davon sind Daten, für die es abweichende gesetzliche Verpflichtungen gibt.

12.8. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass für ihm überlassene Daten sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 idgF getroffen worden sind und hält den Auftragnehmer von diesbezüglichen berechtigten Forderungen Dritter schadlos.

12.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute (personenbezogene) Daten des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses auf Basis der Regelungen des Datenschutzgesetzes 2000 idgF zu verarbeiten oder durch von ihm beauftragte und entsprechend verpflichtete Dritte verarbeiten zu lassen.

12.10. Der Auftragnehmer und von ihm beauftragte Dritte speichern ihnen vom Auftraggeber überlassene (personenbezogene) Daten nur so lange als es für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags unbedingt nötig ist. Davon ausgenommen sind Daten, für die es abweichende gesetzliche Verpflichtungen gibt.

12.11. Der Auftragnehmer ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Daten des Auftraggebers zu schützen. Er haftet jedoch nicht dafür, falls sich dennoch Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Zugriff zu den Daten verschaffen und diese weiterverwenden. Die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers oder Dritter aus einem derartigen Zusammenhang gegenüber dem Auftragnehmer wird ausgeschlossen.

12.12. Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber sämtliche ihm überlassene Materialien - insbesondere Datenträger, Programme, Kontrollzahlen, Analysen - nach Ende des jeweiligen Auftrags unverzüglich zurück. Eventuell vorhandene Sicherungskopien der Materialien werden nach der sicheren Übergabe der Originale an den Auftraggeber ebenfalls vernichtet bzw gelöscht, soweit dem nicht abweichende gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen.

13. Schutz geistigen Eigentums

13.1. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Wahrung sämtlicher, insbesondere urheberrechtlicher, Rechte an allen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Texte, Grafiken, Unterlagen usw. Sollten Dritte berechtigterweise einem Vertragspartner gegenüber Forderungen geltend machen, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer diesbezüglich schadlos.

13.2. Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für die Wahrung sämtlicher, insbesondere urheberrechtlicher, Rechte an allen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten von ihm erbrachten Leistungen und erstellten Werke, sofern die verwendeten Unterlagen dazu nicht ursprünglich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Sollten Dritte berechtigterweise einem Vertragspartner gegenüber Forderungen geltend machen, hält der Auftragnehmer den Auftraggeber diesbezüglich schadlos.

13.3. Dem Auftragnehmer verbleibt an den von ihm und von ihm beauftragten Dritten im Rahmen eines Auftrags geschaffenen Leistungen und Werken - insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Organisationspläne, Programme, Datenträger, Leistungsbeschreibungen, Dokumentationen, Anleitungen - das Urheberrecht, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet.

13.4. Vom Auftragnehmer geschaffene Leistungen und Werke dürfen vom Auftraggeber während und nach einem Auftrag im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausschließlich für dessen eigene Zwecke bzw im Rahmen des Auftrags definierte Nutzungszwecke verwendet werden.

13.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen und Werke des Auftragnehmers ohne dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu vervielfältigen und/oder an Dritte zu verbreiten, mit Ausnahme des Rechts von Datenträgern eine Sicherungskopie für persönliche Zwecke anzufertigen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eines Werks eine Gewährleistung oder Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bzw den betreffenden Dritten, insbesondere für die Richtigkeit oder Einsetzbarkeit eines Werks.

13.6. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Leistungen und Werken an Dritte, durch die das Nutzungsrecht verletzt wird, auch im Zuge der Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers oder eines Konkursverfahrens, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

13.7. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen die Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung daraus resultierender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

13.8. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen die Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums befreit den Auftraggeber unabhängig von anderen resultierenden Ansprüchen des Auftragnehmers und Dritter nicht von seiner Verpflichtung zur Bezahlung noch nicht abgerechneter aber bereits erbrachter Leistungen des Auftragnehmers. Zusätzlich zu den offenen Forderungen ist der Auftragnehmer im Fall des Verstoßes gegen die Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums dazu berechtigt, dem Auftraggeber zusätzlich bis zu 50% des gesamten betroffenen Auftragswerts in Rechnung zu stellen.

14. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

14.1. Nach erfolgtem Abschluss eines Auftrags beginnt die Gewährleistungszeit für diesen Auftrag. Die Standard-Gewährleistungszeit beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Auftragsendes. Eine Verlängerung der Standard-Gewährleistungszeit ist grundsätzlich möglich, sie muss jedoch schriftlich im Rahmen des Auftrags vereinbart werden.

14.2. Sollten in der Gewährleistungszeit Mängel bekannt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer, sofern die Mängel vom Auftragnehmer zu verantworten sind und bereits zum Zeitpunkt des Auftragsendes vorlagen oder direkt auf Umstände zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt des Auftragsendes vorlagen.

14.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Mängel, die aus

  • nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anordnung und Montage,
  • ungenügender Einrichtung,
  • Nichtbeachtung von Installationserfordernissen und Benutzungsbedingungen,
  • Überbeanspruchung über vom Auftragnehmer angegebene Leistungsgrenzen,
  • unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien

resultieren. Dies gilt weiters für Mängel, die auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Teile eines Auftrags - insbesondere Unterlagen, Daten und Materialien - zurückzuführen sind und Mängel, die auf atmosphärische Entladungen und andere Elementarereignisse, Überspannungen, Kabelschäden und physikalische sowie chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

14.4. Die Gewährleistung gilt nicht für den Ersatz von Teilen, die aufgrund ihres Verwendungszwecks einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

14.5. Gewährleistungspflichtige Mängel sind von dem Vertragspartner dem sie zuerst bekannt werden dem anderen Vertragspartner umgehend schriftlich mit einer detaillierten Beschreibung bekannt zu geben.

14.6. Gewährleistungspflichtige Mängel - insbesondere inhaltliche Unrichtigkeiten und Funktionsfehler - werden nach Ermessen des Auftragnehmers entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.

14.7. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald vom Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten Änderungen an vom Auftragnehmer gelieferten Waren, erbrachten Leistungen oder geschaffenen Werken vorgenommen werden, denen der Auftragnehmer nicht vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

14.8. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld an einem aufgetretenen Mangel, ist ausgeschlossen.

15. Haftung und Schadenersatz

15.1. Der Auftragnehmer und von diesem beauftragte Dritte haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen einen Vertragspartner sind ausgeschlossen.

15.2. Die Höhe der Ersatzpflicht des Auftragnehmers und der von ihm beauftragten Dritten ist der Höhe nach mit der Summe des jeweiligen Auftrags laut Auftragsbestätigung begrenzt. Alle Ansprüche des Auftraggebers die gegen Dritte entstehen werden vom Auftragnehmer vollinhaltlich an den Auftraggeber abgetreten.

15.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf atmosphärische Entladungen und andere Elementarereignisse, Überspannungen, Kabelschäden und physikalische sowie chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

15.4. Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Auftraggeber vom Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Erfüllungsort für sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ist Graz.

16.2. Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

16.3. Es gilt die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention (UN-Kaufrecht) als vereinbart; Gerichtsstand ist ausnahmslos Graz.

Techsprech
CSS...Cascading Style Sheets
Gestaltungsauszeichnung die das Layout von Webseiten bei richtiger Anwendung komplett von deren Inhalt trennt.
NAS...Network Attached Storage
Datenträger (meist Festplatte), der über das lokale Netzwerk wie ein Laufwerk am PC angesprochen werden kann.
SEM...Search Engine Marketing
Beim Suchmaschinenmarketing werden Suchanbieter - meist auf Basis von Klicks auf die beworbene Webseite - dafür bezahlt, dass eine Webseite in ihren Suchergebnissen weiter vorne angezeigt wird.
Tipps und Tricks
Windows
  • + D: Desktop anzeigen
  • + E: Explorer öffnen
  • + L: Arbeitsplatz sperren
  • + R: Programm starten